Unfallhilfe – schnelle Orientierung nach dem Unfall

Ein Unfall bringt oft nicht nur einen Schaden am Fahrzeug mit sich, sondern auch viele offene Fragen. Was ist jetzt wichtig? Welche Schritte folgen als Nächstes? Und worauf sollte besonders geachtet werden?

Genau dafür wurde dieser Bereich geschaffen. Die Unfallhilfe bündelt wichtige Informationen rund um das Verhalten nach einem Unfall sowie häufige Fragen zur weiteren Vorgehensweise.

Statt unübersichtlicher Einzelinformationen erhalten Sie hier eine klare Orientierung und gelangst schnell zu den Themen, die für Ihre Situation relevant sind.

Hilfe erhalten


Schnelle Orientierung direkt nach dem Unfall

Nach einem Unfall kommt es vor allem darauf an, strukturiert vorzugehen und wichtige Fehler zu vermeiden. Zunächst sollte die Unfallstelle abgesichert werden, anschließend sollten Schäden und wichtige Informationen dokumentiert, Daten ausgetauscht und die weiteren Schritte vorbereitet werden.

Die Unterseite Verhalten nach Unfall zeigen Ihnen Schritt für Schritt, welche Maßnahmen direkt am Unfallort wichtig sind – von der Absicherung der Unfallstelle über die Dokumentation bis hin zur strukturierten Schadenaufnahme.

Zusätzlich erhalten Sie praktische Hinweise dazu, welche Informationen festgehalten werden sollten, welche typischen Fehler vermieden werden können und wie die Unfallerfasser-App dabei unterstützt, alle relevanten Daten übersichtlich zu dokumentieren.

Antworten auf häufige Fragen nach einem Unfall

Nach der ersten Situation am Unfallort entstehen häufig weitere Fragen: Wer übernimmt die Kosten? Wann ist ein Schadengutachten sinnvoll? Muss ein eigener Kfz-Gutachter beauftragt werden? Und wie läuft die weitere Schadenregulierung ab?

Die Unterseite Unfall FAQ beantwortet genau diese Fragen verständlich und strukturiert. Dabei geht es unter anderem um Versicherung, Gutachten, Rechte nach einem Unfall, Schadenregulierung und typische Unsicherheiten im weiteren Ablauf.

Die Inhalte helfen dabei, Situationen besser einzuordnen und fundierte Entscheidungen nach dem Unfall zu treffen.

FAQ öffnen

Strukturierte Unterstützung statt Informationschaos

Nach einem Unfall werden Informationen oft aus vielen verschiedenen Quellen zusammengesucht. Genau dadurch entsteht schnell Unklarheit.

Die Unfallhilfe verfolgt deshalb einen anderen Ansatz: wichtige Informationen gebündelt, verständlich erklärt und klar strukturiert.
So erhalten Sie:

  • schnelle Orientierung
  • verständliche Informationenübersichtliche Inhalte
  • klare Themenaufteilung

Dadurch finden Sie schneller die Informationen, die für Ihre Situation wirklich relevant sind.

Digitale Unterstützung im Schadensfall

Zusätzlich zur klassischen Unfallhilfe steht eine digitale Unterstützung zur Verfügung: die Unfallerfasser-App.

Mit ihr können wichtige Informationen rund um einen Unfall strukturiert erfasst und übersichtlich dokumentiert werden. Dadurch behalten Sie auch in stressigen Situationen leichter den Überblick.

Die App ergänzt die Inhalte der Unfallhilfe und unterstützt dabei, Informationen einfacher und nachvollziehbarer festzuhalten.

Download im App-Store Download bei Google Play


Für wen die Unfallhilfe gedacht ist

Die Unfallhilfe richtet sich an alle, die nach einem Verkehrsunfall schnelle Orientierung und verständliche Informationen suchen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Privatpersonen nach einem Unfall
  • Fahrer mit offenen Fragen zum weiteren Ablauf 
  • Personen mit Unsicherheit im Schadensfall
  • Beteiligte, die sich zunächst orientieren möchten 

Die Inhalte sind bewusst verständlich aufgebaut und sollen helfen, Situationen nach einem Unfall besser einzuordnen.

Warum eine klare Struktur nach einem Unfall wichtig ist

Nach einem Unfall entstehen viele Unsicherheiten nicht durch den Schaden selbst, sondern durch fehlende Orientierung. Wer Informationen schnell findet und Situationen besser einschätzen kann, trifft Entscheidungen oft sicherer und strukturierter.

Genau deshalb bündelt die Unfallhilfe die wichtigsten Themen an einem zentralen Ort und schafft eine klare Übersicht über die nächsten Informationsschritte.

Nach einem Unfall hilft eine klare Struktur dabei, Informationen schneller zu verstehen und den Überblick zu behalten.

Los geht’s!


Am Unfallort

Vier einfache Regeln

Ruhe bewahren

Nicht weg fahren und Motor abstellen

In einer Stresssituation neigen wir dazu instinktiv zu handeln. Dabei treffen wir leider oft falsche Entscheidungen.

Bewahren Sie stets kühlen Kopf. Atmen Sie tief durch und vergewissern Sie sich, dass Sie oder Ihre Fahrgäste nicht verletzt sind.

Unfallstelle absichern

  • Warnblinkanlagen einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck aufstellen
    (etwa 100 Meter)

Bei geringfügigen Schäden Positionen aufnehmen und aus der Gefahrenzone entfernen.

Bei größeren Schäden keine Unfallspuren beseitigen und abwarten, bis der Unfall aufgenommen wurde.

Versorgung der Verletzten

Rettungkräfte informieren 110 oder 112 wählen

Wann muss die Polizei miteinbezogen werden? Die Polizei sollte auf jeden Fall dann einbezogen werden, wenn durch den Unfall Personen zu Schaden gekommen sind bzw. verletzt wurden. Auch bei schweren Sachschäden oder Unfallbeteiligten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sollte Polizei gerufen werden. Kommt es dagegen nur zu leichten Blechschäden, ist es grundsätzlich nicht notwendig, aber auch nicht verboten.

Unfall dokumentieren

  • Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen lassen
  • Wichtige Daten notieren (Kennzeichen, Anschrift des Fahrzeughalters, Versicherer, Vertragsnummer)
  • Genauen Ort und die Zeit des Unfalls festhalten
  • Fotos vom Unfall und den beteiligten Fahrzeugen machen
  • Unfallbericht aufsetzen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen

zum Unfallbericht


Nach dem Unfall

1. Werkstatt des Vertrauens

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Sie sind nicht verpflichtet, eine so genannte Vertrauens- oder Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen.

2. Kfz-Sachverständiger des Vertrauens

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt (qualifizierte Sachverständige finden Sie z.B. unter www.bvsk.de). Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind grundsätzlich erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

3. Rechtsanwalt

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. (Verkehrsrechtsanwälte finden Sie z.B. unter www.bvsk.de).

4. Unabhängige Beweissicherung/Mietwagen/Nutzungsausfall

Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

5. Umfang des Schadens

Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

6. Merkantile Wertminderung

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend EURO.

7. Abrechnung auf Gutachtenbasis

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt werden (z. B. bei differenzbesteuerten Gebrauchtfahrzeugen). Liegen die Reparaturkosten jedoch höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert muss der Versicherer nur den geringeren Betrag zahlen, falls tatsächlich nicht repariert wird. Ein Gutachten sollte daher in jedem Fall beauftragt werden.

8. Mietwagen

Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich insoweit an die örtlichen Autovermieter. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungs­ausfall­entschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.

9. Achtung Schadenmanagement

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.

10. Schutz des Versicherers des Unfallverursachers

Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.

 


Quelle: Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen